Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Beeker Tech GmbH & Co. KG
Am Lichtweg 50
41470 Neuss
Deutschland

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Beeker Tech GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden über Beratungs-, Planungs-, Integrations-, Programmierungs-, Support-, Wartungs- und sonstige Leistungen in den Bereichen Smart Building, Gebäudeautomation, Energieoptimierung, KNX, Sicherheitstechnik, HEMS, Home Automation sowie verwandte technische Lösungen.

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit in diesen AGB keine gesonderten Regelungen für Unternehmer oder Verbraucher getroffen werden.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform oder schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektunterlagen oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.

2. Kein Vertragsschluss über die Website

2.1 Die auf der Website dargestellten Inhalte, Leistungen, Lösungen, Systeme, Referenzen und Produktinformationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

2.2 Verträge kommen ausschließlich durch individuelles Angebot, Annahme, Auftragsbestätigung oder gesonderten Vertrag zustande.

2.3 Diese AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss wirksam zur Verfügung gestellt werden.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.

3.2 Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Beratung und Bedarfsanalyse
  • Systemplanung und Konzeption
  • KNX-Programmierung und Inbetriebnahme
  • Integration verschiedener technischer Systeme
  • Sicherheits- und Automatisierungslösungen
  • Energieoptimierung und HEMS-bezogene Lösungen
  • technischer Support und Wartung
  • projektbezogene Software- und Integrationsleistungen

3.3 Angaben auf der Website oder in allgemeinen Unterlagen zu technischen Eigenschaften, Integrationsmöglichkeiten, Verfügbarkeiten oder Einsatzszenarien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.

3.4 Die Lieferung von Hardware, Fremdprodukten, Lizenzen, Cloud-Diensten oder eigenständigen Software-/Produktkomponenten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.5 Soweit auf der Website oder in Unterlagen künftige Produkte, Funktionen oder Lösungen – insbesondere Optibee Energy Pro oder sonstige als „Coming Soon", „In Development" oder vergleichbar bezeichnete Inhalte – dargestellt werden, begründet dies ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Verfügbarkeit, Lieferung, Funktionsumfang oder bestimmte Eigenschaften.

4. Fernsupport und Fernwartung

4.1 Soweit vereinbart, erbringt der Anbieter auch Fernsupport- und Fernwartungsleistungen.

4.2 Fernzugriffe erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und mit Zustimmung des Kunden. Sie können insbesondere über vom Kunden freigegebene Remote-Zugänge oder über ein im Kundennetz eingebundenes Wartungsgerät, Gateway oder vergleichbare technische Lösung erfolgen.

4.3 Art, Umfang, Zweck und Dauer des Fernzugriffs richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung, dem konkreten Supportfall oder der im Einzelfall erteilten Freigabe des Kunden.

4.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für den Fernzugriff erforderlichen technischen Voraussetzungen, Freigaben, Ansprechpartner und internen Berechtigungen bereitzustellen.

4.5 Der Anbieter ist nicht für die allgemeine Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Konfiguration der kundenseitigen IT-, Netzwerk- oder Internetinfrastruktur verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.6 Ein dauerhafter unterbrechungsfreier Fernzugang, eine ständige Verfügbarkeit oder ein bestimmter Erfolg von Fernsupport- oder Fernwartungsleistungen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.7 Soweit im Rahmen von Fernsupport oder Fernwartung ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann oder eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt, schließen die Parteien – soweit datenschutzrechtlich erforderlich – vorab eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Ansprechpartner, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung.

5.2 Soweit für die Leistungserbringung technische Voraussetzungen beim Kunden erforderlich sind, insbesondere Stromversorgung, Netzwerkzugänge, Gerätezugänge, Schnittstelleninformationen, Projektunterlagen oder bauliche Voraussetzungen, obliegt deren rechtzeitige Bereitstellung dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3 Verzögerungen, Mehraufwände oder Einschränkungen, die durch fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Fristen verlängern sich in angemessenem Umfang.

5.4 Bei Fernsupport- und Fernwartungsleistungen hat der Kunde sicherzustellen, dass Fernzugriffe nur in dem von ihm gewünschten und intern autorisierten Umfang ermöglicht werden.

6. Termine und Fristen

6.1 Angaben zu Liefer-, Leistungs- oder Fertigstellungsterminen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Fristen ist die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.

6.3 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

6.4 Fälle höherer Gewalt oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Ausfälle von Drittanbietern, Kommunikationsnetzen, Cloud-Diensten, Stromversorgung oder Lieferkettenstörungen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, Vertrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

7.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.3 Der Anbieter ist berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen, Projektabschnitte oder nach Aufwand erbrachte Leistungen Teilrechnungen zu stellen, soweit dies vertraglich vorgesehen oder nach Art der Leistung sachgerecht ist.

7.4 Reisekosten, Fahrtzeiten, Versandkosten, Auslagen, Kosten für Fremdleistungen oder Drittsysteme sowie sonstige projektbezogene Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern dies vereinbart ist oder sich aus dem Angebot ergibt.

7.5 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Änderungen des Leistungsumfangs

8.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

8.2 Soweit zusätzliche Leistungen, Mehraufwände, Änderungen von Vorgaben, zusätzliche Schnittstellen, geänderte Projektumstände oder nachträgliche Anpassungen erforderlich werden, ist der Anbieter berechtigt, diese gesondert zu vergüten oder die Ausführung von einer ergänzenden Vereinbarung abhängig zu machen.

8.3 Bereits vereinbarte Termine oder Fristen verschieben sich angemessen, soweit sich durch Änderungen des Leistungsumfangs Auswirkungen auf Aufwand, Verfügbarkeit oder Projektablauf ergeben.

9. Fremdleistungen und Drittanbieter

9.1 Soweit im Rahmen eines Projekts Leistungen, Produkte, Dienste oder Systeme Dritter eingebunden werden, gelten für diese im Zweifel die Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

9.2 Der Anbieter schuldet bei Drittprodukten oder Drittsystemen, insbesondere Plattformen, Hardwarekomponenten, Hersteller-Schnittstellen, Cloud-Diensten oder Software Dritter, nur die ausdrücklich vereinbarte Integrations-, Beratungs-, Konfigurations- oder Unterstützungsleistung.

9.3 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Zukunftsfähigkeit oder unveränderte Kompatibilität von Drittprodukten oder Drittsystemen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.4 Änderungen, Einschränkungen oder der Wegfall von Funktionen bei Drittanbietern liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, soweit ihn daran kein Verschulden trifft.

10. Nutzungsrechte, Unterlagen und geistiges Eigentum

10.1 An Angeboten, Konzepten, Planungen, Zeichnungen, Konfigurationen, Dokumentationen, Schalt- und Logikschemata, Visualisierungen, Skripten, Softwarebestandteilen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.2 Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.

10.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig, sofern nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

10.4 Standardisierte Bausteine, allgemeine Methoden, Bibliotheken, Vorlagen, technische Konzepte und Know-how, die unabhängig vom konkreten Kundenprojekt bestehen oder weiterverwendet werden können, verbleiben beim Anbieter.

11. Abnahme, Mängel und Gewährleistung

11.1 Soweit Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, erfolgt eine Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach den individuell vereinbarten Abnahmeregeln.

11.2 Soweit Leistungen dienstvertraglichen Charakter haben, schuldet der Anbieter die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11.3 Offensichtliche Mängel sollen vom Kunden nach Möglichkeit unverzüglich angezeigt werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

11.4 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes wirksam vereinbart ist.

12. Haftung

12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.4 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

12.5 Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, Schäden oder Inkompatibilitäten, die auf unzutreffende Kundenvorgaben, fehlende Mitwirkung, ungeeignete vorhandene Infrastruktur, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder auf Änderungen von Drittprodukten und Drittsystemen zurückzuführen sind, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft.

12.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Gegenüber Verbrauchern unterliegen AGB-Klauseln insbesondere der Inhaltskontrolle nach §§ 307–309 BGB.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

13.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung.

13.2 Soweit im Rahmen konkreter Verträge, Projekte, Fernwartung oder Supportleistungen weitergehende datenschutzrechtliche Regelungen erforderlich sind, werden diese gesondert vereinbart.

13.3 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

13.4 Hiervon ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung allgemein bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bzw. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

14. Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Diese Information entspricht der allgemeinen Hinweispflicht nach § 36 VSBG für Unternehmer, die eine Website unterhalten oder AGB verwenden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Neuss.

15.4 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz des Anbieters.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.